NEWS zur Gonioskopie

Diese Untersuchung betrifft derzeit nur die Rauhaarvarietät

Hier das Infoschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Zuchtverein sieht eine Gonioskopie bei der Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen vor, was im Sinne augengesunder Zuchthunde sehr sinnvoll ist.

Ab dem 1. Mai 2018 wird zur Beurteilung des Kammerwinkels mittels der Gonioskopie ein neues, überarbeitetes Beurteilungsschema angewendet, welches europaweit angewendet wird. Dieses Schema ist im vergangenen Jahr vom ECVO (European College of Ophthalmology) entwickelt worden. Sinn und Zweck dieses neuen Schemas ist es, die Befunde für Züchter und Besitzer klarer und eindeutiger und somit besser verständlich auf dem Untersuchungsbogen darzustellen. Zudem ist die Beurteilung differenzierter und soll somit langfristig eine detailliertere und verbesserte statistische, europaweite Auswertung ermöglichen, was sich wiederum positiv auf die züchterischen Konsequenzen auswirken soll.

Die neue Beurteilung ist wie folgt:
Das Krankheitsbild Nr.8 der Goniodysplasie wird auf allen Formularen unter dem Begriff ICAA = Irido Corneal Angle Abnormality geführt und bedeutet Kammerwinkelanomalie.
Es gibt nur noch freie oder nicht freie Ergebnisse. Einen zweifelhaften Befund gibt es in Zukunft nicht mehr.
Ist ein Hund als nicht frei für die ICAA beurteilt dann kann er gering-, mittel- oder hochgradig befallen sein.
Eine detaillierte Beschreibung der Befunde erfolgt ebenfalls auf dem Bogen im rechten mittleren Teil unter Anmerkungen. Die ICAA kann sowohl durch anatomische Veränderungen im Bereich des Ligamentum pectinatums (PLA) und hierbei gering-, mittel- und hochgradig, als auch Veränderungen in der Weite (eng = mittelgradig oder verschlossen = hochgradig) des Kammerwinkels zustande kommen.

Alle DOK Untersucher sind mit der Vorgehensweise und dem neuen Schema vertraut.

Wichtig für die Züchter und Besitzer ist vor allem das Ergebnis der ICAA-Beurteilung im unteren linken Ergebnisteil unter Nr.8, nämlich ob ein Tier frei oder nicht frei (gering-, mittel- oder hochgradig) für die ICAA (Kammerwinkelanomalie) beurteilt ist.
Die züchterischen Konsequenzen für befallene Tiere obliegen dem jeweiligen Zuchtverein. Die allgemeine Zuchtempfehlung des ECVO, der sich der DOK anschließt, lautet wie folgt:
Gering- oder mittelgradig betroffene Hunden können, nach den aktuellen Erkenntnissen, mit freien Hunden verpaart werden.Hochgradig betroffene Hunde sollen nicht zur Zucht verwendet werden und haben ein deutlich höheres Risiko an einem Glaukom (Grüner Star) zu erkranken.

Die Art der Untersuchung, nämlich die Gonioskopie, bleibt selbstverständlich gleich. Wie häufig und in welchem Abstand ein Hund gonioskopiert werden muss hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Zuchtvereines ab.

Für Fragen die Genetik betreffend können wir Ihnen zusätzlich die Beratung durch einen Genetiker empfehlen (z.B. Prof. Distl der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. oder Dr. Eberhard Manz, Generatio Sol GmbH, Tierärztliches Institut für molekulare Genetik, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ).

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