Zwischenstand ZZL / NZK / Richterprüfung und Züchterversammlung

Liebe Mitglieder und Freunde des Holländischen Schäferhundes.

Corona hat uns und ganz Europa leider wieder neu im Griff. Jeden Tag erreichen uns erschreckende Nachrichten über Hochstände von Neuinfektionen, Beherbergungsverboten und Einstufungen innerdeutscher Regionen und Städte als Risikogebiet. Schwierig dabei eine verlässliche Planung vorzunehmen und alles zu beachten was in einer solchen schwierigen Zeit zusätzlich notwendig ist.


Daher möchte wir Euch einen Zwischenstand der Planung unserer Veranstaltungen am 24. und 25.Oktober in Alsfeld geben.

Aktuell müssen wir davon ausgehen, dass unsere Züchterversammlung sehr wahrscheinlich NICHT durchführbar sein wird.

Laut Rückmeldung des Ordnungsamtes vom 07.10.2020 ist unser eingereichtes Hygienekonzept nach aktuellem Stand sehr gut und ausreichend für die Durchführung der Zuchtzulassungsveranstaltung / Nachzuchtkontrolle und Richterprüfung. Nun erreichte uns aber gestern Abend die Hiobsbotschaft, dass Deutschland intern Gebiete und Städte als Risikogebiet eingestuft wurden und ein Beherbergungsverbot ausgesprochen wurde. So heißt es auf offiziellen Seiten:

Beherbergungsbetriebe dürfen keine Gäste aus einem Corona-Hotspot aufnehmen, außer
a) die Gäste verfügen über einen negativen Corona-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden
b) ihre Anreise ist zwingend notwendig und unaufschiebbar aus beruflichen oder medizinischen Gründen
c) es liegt ein triftiger Grund vor wie ein Besuch bei Familienangehörigen, Lebenspartner oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen
d) das zuständige Gesundheitsamt genehmigt eine Ausnahme (Einzelfallentscheidung)
Als innerdeutsche Corona-Hotspots gelten in Hessen Gebiete, in denen die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz 50 überschreitet. Sofern das Infektionsgeschehen in dem betreffenden Gebiet lokal begrenzt ist und dies durch die zuständigen Behörden öffentlich bekanntgegeben wurde, beschränkt sich das Beherbergungsverbot auf Personen aus den bekanntgegebenen Bereichen.

Was bedeutet dies für unsere Veranstaltung am 24.10.2020?

Wir möchten unsere Veranstaltung noch nicht absagen, da es für unsere Rasse und unsere Züchter einfach enorm wichtig ist, ihre Hunde zu einer Zuchtzulassung vorstellen zu können, sodass damit verbundene Planungen realisiert werden können.
Es werden zu der Veranstaltung aber KEINE Besucher zugelassen. Heißt ausschließlich geladene Teilnehmer (inklusive im gleichen Haushalt lebender Lebenspartner), Richter und Funktionäre werden zugelassen. Teilnehmer aus Risiko-Gebieten, dürfen ohne Negativ-Test nicht teilenehmen. Dies bedeutet natürlich auch, dass diese Veranstaltung zum ersten Mal etwas anders und an der ein oder anderen Stelle auch in abgespeckter Form stattfinden wird. Es wird einen Zeitplan geben, um die anwesenden Personen am Veranstaltungsort zu minimieren. Heißt wer fertig ist darf gehen, soweit er nicht noch als Helfer oder bei der Richterprüfung benötigt wird.
Die Alternative wäre, dass wir unsere Veranstaltung komplett absagen müssten.
Die Richterprüfung wird aus diesem Grund leider ausschließlich mit den anwesenden Hunden der Teilnehmer der Zuchtzulassung und Nachzuchtkontrolle stattfinden. Vielen Dank trotzdem an alle, die ihre Bereitschaft erklärt hatten und ihre Hunde zur Richterprüfung angemeldet hatten.
Dies ist der aktuelle Stand. Leider können wir keine Versprechungen darüber machen, ob unsere Veranstaltung nicht doch noch kurzfristig abgesagt werden muss.
Sollte jemand bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehen können, dass er als Teilnehmer der Zuchtzulassung oder, dass seine Nachzucht nicht teilnehmen wird, meldet euch bitte, damit wir immer aktuell planen können.

Ausblick

Anfang nächster Woche wird der detaillierte Zeitplan und das Hygienekonzept auf der Homepage veröffentlicht. Alle gemeldeten Teilnehmer und Züchtern werden zusätzlich per Mail informiert.
Zudem werden wir auf der Homepage veröffentlichen, ob die Züchterversammlung abgesagt werden muss.

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