Gemeinsame Sonderausstellung am 24./25.06.2023 Loxstedt

Ausschreibung und Onlinemeldung

    Folgende Titel sind möglich:

CAC, Anw. Dt.Ch. VDH, Dt.Veter.Ch. VDH, Dt.Jgd.Ch., VDH Anw. HSCD-Ch., HSCD-Vet.Ch. HSCD-Jdg. Ch.
genehmigt vom Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) und der Fédération Cynologique International (FCI)

Genehmigt vom VDH e.V. und den teilnehmenden Vereinen. Richteränderung vorbehalten!

Meldeschluss: 11.06.2023

Gesamtleitung: Herr Uwe Nölke 05195–9722530 Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Veranstaltungsort:

Veranstaltungsort: Hundeland LOXNess Loxstedt,

Lindenstr. 71, 27612 Loxstedt

Link zur Veranstlterseite:

http://gra-loxstedt-1.sscd-ev.de/ (24.06.2023)

http://gra-loxstedt-2.sscd-ev.de/  (25.06.2023)

 

24.06.2023 - Marie Melchior Schlechter (L)
25.06.2023 - Mette Tufte (N) 

In folgenden Klassen kann gemeldet werden:

Babyklasse (4-6 Monate)
Jüngstenklasse (6-9 Monate)
Jugendklasse
Zwischenklasse
Offene Klasse
Champion Klasse
Veteranenklasse

Meldegebühren:

Meldegebühren für ALLE teilnehmenden Hunde

40,00 € Jugend-, Zwischen-, Gebrauchs-, Champion- u. Offenen Klasse
20,00 € Veteranenklasse
15,00 € Jüngstenklasse
10,00 € Babyklasse

KEINE Wettbewerbe!


Zahlungen für ALLE teilnehmenden Hunde
Konto des 1. SSCD e.V. Volksbank Mittelhessen eG
IBAN: DE 62 5139 0000 0027 5466 68 BIC: VBMHDE5F

WICHTIG! Bitte unbedingt beachten!
Im Feld "Verwendungzweck" benötigen wir die folgenden Angaben: Tag der Ausstellung, Klasse und Name des Hundes.
Wire transfer, please note: day of the exhibition, breed, name of the dog

Das Meldegeld ist mit der Abgabe der Meldung zu entrichten.
Bitte beachten Sie: Das Meldegeld muss zum Meldeschluss (Deadline) am 11. Juni 2023 auf dem Konto des 1.SSCD eV eingegangen sein. KEINE Barzahlung vor Ort – KEINE Nachmeldung möglich!!!!!!
Please note: Money has to be transferred until 12th of June 2022 No cash-payments – no dogs can be entered after deadline !!!!!!

Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, die Ausstellungsbestimmungen des VDH e.V. und der beteiligten
Vereine zu kennen und diese zu beachten.
Die Meldegebühren sind in jedem Fall zu zahlen, auch wenn, gleich aus welchen Gründen, die Teilnahme
unterbleibt. Kann aus irgendwelchen Gründen die Ausstellung nicht stattfinden, so kommt §6k der
Ausstellungsordnung des VDH e.V. zur Anwendung. Zugelassen und in den Katalog aufgenommen
werden nur Hunde, für die eine ordnungsgemäße Meldung rechtzeitig vorliegt und die in einem vom VDH
und der FCI anerkannten Zuchtbuch der entsprechenden Rasse eingetragen sind. Ein Rechtsanspruch
auf Anwartschaften und Siegertitel besteht nicht! Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für
Schäden, Verluste oder Diebstahl. Der Eigentümer des Hundes haftet für jeden Schaden, den sein Hund
anrichtet und für Bisse, die dieser Personen zufügt.


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